Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 26. November 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                          Beginn: 19.00 Uhr

 

 

Zu dieser GR-Sitzung war der Gemeinderat Siegfried Sirtl aus gesundheitlichen Gründen und Gemeinderat Markus Hecht für die ersten TOP aus beruflichen Gründen entschuldigt und war erst ab 19.30 Uhr anwesend.

 

      

1. Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit

    Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014

 

    Sachverhalt:

 

Für die Gemeinde Pullenreuth wurde, weil sich im Laufe des Haushaltsjahres diverse Veränderungen gegenüber den bisherigen Veranschlagungen ergeben haben, ein 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2014 erstellt.

 

Hervorzuheben ist hierbei vor allem eine Ansatzanpassung für den Ausbau der GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth mit Neubau der Höllbachbrücke. Für diese Maßnahme wurden bisher in den Jahren 2012 – 2014 Haushaltsmittel von zusammen

ca. 616.000 € bereitgestellt. Tatsächlich werden lt. Ausschreibung Gesamtkosten von rund 670.000 € (davon Baukosten ca. 575.000 € und Baunebenkosten rund 95.000 €) erwartet. Zusätzlich ist aufgrund eines erforderlichen Bodenaustauschs mit Mehrkosten von rund 40.000 € zu rechnen. Aus diesem Grund wurde der Ausgabeansatz um 94.000 € angehoben. Im Zuge dieser Maßnahme ist außerdem ein Neubau der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Dafür wurden Ausgaben von 25.000 € sowie Anliegerbeiträge von 16.250 € im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Für den vorgesehenen Kabelkanal für die DSL-Versorgung wurden neue Ausgaben von 9.000 € in den Nachtragshaushalt eingestellt.

 

Ferner wurden für den Ausbau der GVS NeusorgHöll – Staatsstraße Planungskosten für die Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von rund 20.500 € neu veranschlagt. Zudem wurden für den Ausbau der GVS LochauNeuhof Planungskosten (Lph. 1 und 2) von 13.000 € berücksichtigt. Die bevorstehende Endabrechnung des Steinwaldradweges schlägt mit Ausgaben von ca. 35.500 € zu Buche. Außerdem ist festzustellen, dass für die Errichtung eines

Druckunterbrecherschachtes im OT Neuhof lt. aktueller Kostenberechnung Ausgaben von netto ca. 44.700 € erwartet werden. Nach Anrechnung bereits veranschlagter Ausgaben von 28.200 € werden im 1. Nachtragshaushalt 2014 weitere Mittel von 16.500 € bereitgestellt.

 

In Zusammenhang mit den Änderungen im Vermögenshaushalt wurden die zum Teil geschätzten Ansätze im Verwaltungshaushalt überprüft und entsprechend den neuesten Erkenntnissen angepasst. Unter anderem wurde der Ausgabeansatz für den Straßenunterhalt aufgrund noch durchzuführender Maßnahmen um 30.000 € auf 90.000 € erhöht. Ferner wurden die Lohnkosten für das Personal im Kinderhaus aufgrund diverser Änderungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit um zusammen 8.100 € angehoben. Auch der Ausgabeansatz für den Unterhalt des Friedhofs wurde um 5.000 € erhöht. Auf der Einnahmeseite konnte der Ansatz für die Gewerbesteuer aufgrund der aktuellen Sollstellung um 50.000 € auf 300.000 € angehoben werden. Die Auswirkungen hierdurch auf die Steuer- und Umlagekraft in den Jahren 2016 und 2017 wurden im Finanzplan berücksichtigt. Ferner konnten die Zuweisungen für den Straßenunterhalt um 10.810 € (+ 10,5 %) angehoben werden. Gleichzeitig wurden die Aufwendungen für den Winterdienst aufgrund des milden Winters im

1. Halbjahr 2014 um 10.000 € vermindert.

 

Im Ergebnis kann die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 33.920 € auf 140.787 € erhöht werden. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes erhöht sich die Entnahme aus der Rücklage um 77.790 € auf 242.207 €. Damit wird zum 31.12.2014 ein Rücklagenstand von rund 151.000 € erwartet. Weitere Kreditaufnahmen bedingt durch den 1. Nachtragshaushalt 2014 sind nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Kreditermächtigung lt. Haushalt 2014 in Höhe von 100.000 € errechnet sich zum 31.12.2014 ein Schuldenstand von voraussichtlich

1.215.906,08 €.

 

    Beschluss:  11:0   GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                   Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

 

Beschluss 1:

 

Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014. Dadurch erhöht sich die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt von bisher 2.410.253 € auf neu 2.512.943 €. Die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt wird von bisher 1.168.504 € auf 1.528.664 € erhöht. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird unverändert auf 100.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird unverändert auf

384.000 € festgesetzt. Weitere Änderungen gegenüber der Haushaltssatzung 2014 sind nicht vorgesehen. Der 1. Nachtragshaushalt 2014 wird mit allen Anlagen und

Bestandteilen in der vorgelegten Form anerkannt.

 

Beschluss 2:

 

Der dem 1. Nachtragshaushalt 2014 als Anlage beigefügte aktualisierte Finanzplan wird anerkannt.

 

 

2. Ausbau der GV-Straße Arnoldsreuth-Pullenreuth BA 1 (Zur Hammerleite)

    Hier: Straßenbeleuchtung

 

    Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2014 folgenden Beschluss:

 

„Der Gemeinderat Pullenreuth befürwortet einen Neubau der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage „Zur Hammerleite“ wie durch das Büro Fröhlich, Neusorg vorgeschlagen. Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die 7 neuen Leuchten (Herstellertyp wie Kirchstraße) vorzunehmen (Gesamtkosten für 7 neue Leuchten mit Erdarbeiten ca. 25.000,00 € - umlagefähig – Eigenanteil Gemeinde: 8.750,00 € - Kostenanteil Anlieger: 16.250,00 €).“

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde unter TOP 3 – Informationen folgendes festgehalten:

 

„Straßenbau „Zur Hammerleite

 

- Die Durchführung der Straßenbeleuchtung soll nochmals in der Novembersitzung

am 26.11.2014 behandelt werden.

Weiter ist vorgesehen, dass eine Stunde vor Beginn der Bürgerversammlung am

17.11.2014 diesbezüglich eine Anliegerversammlung stattfinden soll.“

 

Mit Schreiben vom 11.11.2014 wurden alle Anlieger zu einer Anliegerversammlung am 17.11.2014 eingeladen. Der Vorsitzende berichtete hierzu.

Der Sitzungsvorlage lag ebenso eine schriftlich Eingabe der Anwohnern, Zur Hammerleite, mit einer Unterschriftenliste bei. In dieser wurde die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung aus persönlichen und finanziellen Gründen vehement und in besonders scharfer Weise abgelehnt.

 

Von Seiten des Gemeinderates wurde in dieser Besprechung nochmals darauf verwiesen, dass man für dieses Geld nie mehr eine neue Beleuchtung bekommen werde.

Im Besonderen handelt es sich hier auch um eine Hauptverkehrsstraße aus Richtung Arnoldsreuth, welche keinen Gehsteig erhalte und von Kindern als Schulweg benutzt wird. Zu einer neuen Straße gehöre auch eine neue Beleuchtung, so eine weitere Meinung.

Ebenfalls wurde klar gestellt, dass bei einer Aufhebung des Beschlusses weder Leerrohre bzw. Kabel mit verlegt werden. Dann, so der einhellige Tenor des Gemeinderates ist für die Anlieger ein für alle Mal der Zug abgefahren. Es brauche dann niemand mehr zu kommen und eine zusätzliche Beleuchtung fordern.

 

Obwohl dem Gemeinderat klar ist, dass sich für den überwiegenden Teil dieser Anlieger die Kosten durchaus in Grenzen halten würden und das durch die Aufhebung des bereits gefassten Beschlusses vom 22.10.2014 ein Präzedenzfall geschaffen wird wurde der Beschluss vom 22.10.2014 mit einer Gegenstimme aufgehoben.

 

 

    Beschluss:  10:1    GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                    Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

                                    GR Josef Franz stimmte gegen den Beschlussvorschlag.

                                 

Der Gemeinderat Pullenreuth hebt den Beschluss vom 22.10.2014 auf.

Die derzeitige Straßenbeleuchtung bleibt bestehen, es erfolgt lediglich eine Umrüstung der bestehenden Leuchten in Anlehnung an die Kirchstraße sowie die Aufstellung einer neuen Straßenbeleuchtung zwischen dem Anwesen „Zur Hammerleite 2“ (Martin Bayerl) und der Abzweigung „Am Pfarranger“

(Kosten ca. 4.000,00 €).

 

 

3. Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof mit Leichenhaus der Gemeinde

    Pullenreuth; Hier: Friedhof Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Für den Friedhof Pullenreuth wurde eine neue Gebührenberechnung für die Jahre 2015 bis 2018 vorgelegt. Zur Feststellung der durchschnittlichen Aufwendungen wurden die letzten drei Jahre heran gezogen. Die Abrechnung des letzten Kalkulationszeitraums von 2012 bis 2014 hat eine vorläufige Unterdeckung von 10.786,03 € ergeben, wobei die hohe Unterdeckung von 4.385,99 € im Jahr 2013 auf eine geringe Sterbequote, 9 Verstorbene (2011: 26 Verstorbene; 2012: 22 Verstorbene) und im Jahr 2014 auf außerplanmäßige Renovierungskosten zurückzuführen sind. Die Abschreibung erfolgt gemäß GR-Beschluss vom 22.10.2014, ab dem Jahr 2015 auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Dies bedeutet für die Kalkulation 2015 – 2018 eine zusätzliche Erhöhung.

 

Die Leichenhausgebühr beträgt 50,-€/Leiche.

 

Es wurden folgende neuen Grabgebühren errechnet:

 

Kindergrab                                               5,93 €            bisher          4,37 €

Urnengrab                                                5,93 €            bisher          4,37 €

Reihengrab, doppelte Tiefe                  20,16 €            bisher        14,86 €

Familiengrab mit Tieferlegung             40,32 €            bisher        29,72 €

Dreistelliges Grab mit Tieferlegung     60,49 €            bisher        44,57 €

Vierstelliges Grab mit Tieferlegung     80,65 €            bisher        59,43 €

 

Das bedeutet eine Erhöhung um ca. 36 %.

 

Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesen Zeitraum ausgeglichen werden. Nach dem neuen Satz 3 (Gesetzesänderung vom 01.08.2013) findet Satz 2 bei Gebühren für die Inanspruchnahme gemeindlicher Bestattungseinrichtungen keine Anwendung mehr.

Für den Friedhof Pullenreuth müssten demnach keine Kostenunterdeckungen in Anrechnung gebrach werden. Es ist jedoch sinnvoll, diese Kosten aus betriebswirtschaftlichen Gründen und auch wegen der Haushaltskonsolidierung bei der Gebührenberechnung weiterhin zu berücksichtigen.

 

    Beschluss:  11:0    GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                    Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

                                 

Die Gebührenbedarfsberechnung der Gemeinde Pullenreuth, für den Friedhof mit Leichenhaus in Pullenreuth vom 10.11.2014, wird anerkannt.

 

Die Grabgebühren werden ab den 01.01.2015 bis 31.12.2018 wie folgt festgesetzt:

 

Kindergrab                                                       5,93 €           

Urnengrab                                                        5,93 €           

Reihengrab, doppelte Tiefe                          20,16 €           

Familiengrab mit Tieferlegung                     40,32 €           

Dreistelliges Grab mit Tieferlegung             60,49 €           

Vierstelliges Grab mit Tieferlegung             80,65 €           

 

Die Leichenhausgebühr in Höhe von 50,-€/Leiche. Bleibt bestehen.

 

 

4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren

    für die gemeindliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth.

    Hier: Friedhof Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Ausgehend davon, dass die Gebührenbedarfsberechnung der Finanzverwaltung

vom 10.11.2014 im TOP 3 anerkannt wurde. Hat dies hat eine Satzungsänderung der

Benutzungsgebühren des Friedhofes zur Folge.

Die Leichenhausgebühren bleiben unberücksichtigt, da die Gebühr weiterhin 50,00 € betragen wird.

 

Um die Gebühren umsetzen zu können ist eine Satzung zur Änderung der der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die gemeindliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth (Friedhof Pullenreuth) erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt als Zeitpunkt des Inkrafttretens den 01.01.2015 vor.

 

    Beschluss:   11:0   GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                    Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

 

Es wird eine Satzung zur Änderung der der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die gemeindliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth (Friedhof Pullenreuth) erlassen. Sie tritt am 01.01.2015 in Kraft. Der der Sitzungsvorlag beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

5. Gebietsänderungen infolge des Radwegebaus:

 

a) Gebietsänderung im Bereich der Gde. Pullenreuth und der Gde. Neusorg,

    Landkreis Tirschenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.11.2014 regte das LRA Tirschenreuth auf Veranlassung durch das Vermessungsamt Weiden i. d. OPf. – Außenstelle Tirschenreuth – an, die Gemarkungsgrenze im Bereich der Gemarkung Riglasreuth und Lochau zu ändern.  Mit der Gemarkungsgrenzen Änderung geht eine Änderung der Gemeindegrenzen einher. Wie aus den beiliegenden Lageplänen zu erkennen war, handelt es sich bei der Änderung der Gemarkungsgrenzen um unbewohntes Gebiet. Eine Änderung der Gemarkungsgrenzen ist daher als unproblematisch anzusehen. Die Zustimmung durch den Gemeinderat der Gemeine Pullenreuth ist hierfür notwendig.

Bei der Radwegvermessung ist es zu Gemarkungsüberschneidungen gekommen. Wenn die vorgeschlagene Gebietsänderung nicht beschlossen wird, würde der Radweg teilweise mit einer Hälfte auf dem Gebiet der Gemeinde Pullenreuth bzw. Neusorg liegen.

 

    Beschluss:   11:0  GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                   Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den Vorschlägen des Vermessungsamtes Weiden – Außenstelle Tirschenreuth - (Az.: VM 5210 vom 03.11.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth (Az.: 022/1-13 Sch vom 06.11.2014) vollinhaltlich zu.

 

b) Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt

    Waldershof, Landkreis Tirschenreuth Teil 1

 

    Sachverhalt:

 

    Gleicher Sachverhalt wie beim TOP 5 a, nur dass sich der Radweg

    dementsprechend zur Hälfte auf Pullenreuther bzw. Waldershofer Gebiet befinden

    würde.

 

    Beschluss:   11:0  GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                   Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den Vorschlägen des Vermessungsamtes Weiden – Außenstelle Tirschenreuth - (Az.: VM 5210 vom 03.11.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth (Az.: 022/1-13 Sch vom 06.11.2014) vollinhaltlich zu.

 

c) Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt

    Waldershof, Landkreis Tirschenreuth Teil 2

 

    Sachverhalt:

 

    Gleicher Sachverhalt wie beim TOP 5 a, nur dass sich der Radweg

    dementsprechend zur Hälfte auf Pullenreuther bzw. Waldershofer Gebiet befinden

    würde.

 

    Beschluss:   11:0  GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                   Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den Vorschlägen des Vermessungsamtes Weiden – Außenstelle Tirschenreuth - (Az.: VM 5210 vom 03.11.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth (Az.: 022/1-13 Sch vom 06.11.2014) vollinhaltlich zu.

 

 

6. Verein „Kommunen gegen die Gleichstrompassage Süd-Ost“ mit dem Sitz in     

    Pegnitz; Hier: weitere Mitgliedschaft 2015   

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden Pullenreuth und Neusorg haben Beschlüsse gefasst, nachdem sie auf zunächst ein Jahr mit einem Beitrag von höchstens 1 € je Einwohner Mitglied in dem Verein Kommunen gegen die Gleichstrompassage Süd-Ost“ mit dem Sitz in Pegnitz werden (Brand und Ebnath haben Beschlüsse zur Mitgliedschaft ohne Beitrag gefasst; eine endgültige Entscheidung des Vereins hierzu liegt noch nicht vor).

 

Der tatsächliche Beitrag beträgt nun aber lediglich 0,50 € je Einwohner.

Damit wäre vor dem Hintergrund des gefassten Beschlusses noch „Luft“ für ein weiteres Jahr. Der Sachverhalt wird gleichwohl dem Gemeinderat vorgelegt, weil ja bisher die Beschlusslage nur auf ein Jahr lautete.

 

Trotz der Haushaltskonsolidierung kann eine weitergehende Mitgliedschaft für Pullenreuth nach Meinung des Bgm. damit begründet werden, dass die Gemeinde eben direkt betroffen ist und durch die Trasse alle Bemühungen der letzten Jahre zur Steigerung der Attraktivität (unserer besonders von Abwanderung betroffenen Gemeinde) durch die neue Stromtrasse konterkariert würde. Die gemeindliche Planungshoheit ist massiv und negativ betroffen.

 

Als Information noch folgendes: Es findet am 02.12. eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der es vor allem darum gehen wird, ob ein Gutachten beauftragt werden soll.

 

    Beschluss:    11:0  GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus

                                    Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.

 

Die Gemeinde Pullenreuth bleibt unter der Voraussetzung eines Mitgliedsbeitrags von 0,50 € pro Einwohner/Jahr für zunächst ein weiteres Jahr (2015) Mitglied im Verein „Kommunen gegen die Gleichstrompassage Süd-Ost“ mit dem Sitz in Pegnitz.

 

Dies wird damit begründet, dass die Gemeinde Pullenreuth von der Vorzugstrasse direkt betroffen ist und durch die neue Leitung alle Bemühungen der letzten Jahre zur Steigerung der Attraktivität (unserer besonders von Abwanderung betroffenen Gemeinde) konterkariert würde. Die gemeindliche Planungshoheit ist massiv und negativ betroffen.

 

 

7. Umgestaltung Ortseingang – Umfeld Kindergarten /Bauhof mit Straßenbau;

    Hier: Zustimmung Vereinbarung Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth und   

    Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2013 folgenden Beschluss:

 

„Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth bezüglich der Ingenieurleistungen „Vorplatz Kindergarten“ eine Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten sind im Haushalt 2014 einzuplanen.

Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet sich mit der laufenden Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des Zuschuss-Verlustes bei späterer separater Durchführung.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung die Bausumme mitzuteilen, aus welcher diese Kosten errechnet wurden.“

 

Seit dieser Beschlussfassung fanden mehrere Termine bei und mit Frau Bock vom Amt für Ländliche Entwicklung statt, um die Angelegenheit voranzutreiben (letzter  Termin mit Herrn Drehobel, Herrn Götz – Büro Fröhlich und Herrn 1. Bürgermeister Kraus war am 10.11.2014).

 

Mit Mail vom 19.11.2014 hat uns Frau Bock nun den Entwurf des Vertrages über

die Erstellung einer Objektplanung für Freianlagen und Verkehrsanlagen für das Bauvorhaben „Gestaltung des Straßenraums und Kindergartenumfeldes Pullenreuth (inkl. Kinderspielplatz Hammeracker)“ übersandt.

 

Nachdem sich der Umfang gegenüber der damaligen Beschlusslage erweitert hat, wird der Vertrag dem Gemeinderat nochmals zur Anerkennung vorgelegt.

 

Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet sich mit der laufenden Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des Zuschuss-Verlustes bei späterer separater Durchführung.

 

Die Honorarsumme setzt sich aus den beiden Honorarsummen für Verkehrsanlagen und Freianlagen zusammen und beläuft sich auf 38.129,30 €:

 

24.609,84 € (Honorarsumme Verkehrsanlagen)

13.519,46 € (Honorarsumme Freianlagen)

 

Die Förderhöhe beläuft sich voraussichtlich auf 65 % (entspricht 24.784,05 €). Der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich folglich auf 13.345,25 €.

 

Im Haushalt 2014 sind aufgrund der Beschlussfassung vom 17.12.2013 22.000,00 € an Planungskosten sowie 13.200,00 € an Bezuschussung veranschlagt.

Die anfallenden Mehrkosten sind im Haushalt 2015 zu berücksichtigen.

 

    Beschluss:    12: 0        GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt,

                                            GR Markus Hecht war ab diesen TOP anwesend

 

Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth bezüglich der Ingenieurleistungen über die Erstellung einer Objektplanung für Freianlagen und Verkehrsanlagen für das Bauvorhaben „Gestaltung des Straßenraums und Kindergartenumfeldes Pullenreuth

(inkl. Kinderspielplatz Hammeracker)“ eine Vereinbarung abzuschließen.

Die Mehrkosten sind im Haushalt 2015 mit einzuplanen.

 

Die Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet sich mit der laufenden Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des Zuschuss-Verlustes bei späterer separater Durchführung.

 

 

8. Informationen

 

    a) Arbeiten des Bauhofs:

        Die Mitarbeiter des Bauhofs waren überwiegend mit dem Einbau neuer

        Wasserzähler beschäftigt.

 

    Ansonsten keine weiteren, nennenswerten Informationen.

 

         

9. Anfragen

    

    Es wurden keine nennenswerten weiteren Anfragen gestellt.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Herr Scherm Achim (Schriftführer)

                                        

    Presse:                       Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“

                                        und den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Bayerl Martin, Pullenreuth

                                        Herr Spörrer Johann., Pullenreuth

                                        Herr Dötterl Stefan, Pullenreuth                                      

 

 

II. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                           Beginn: im Anschluss an die öffentliche

                                                                                GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für keinen der TOP die

    Geheimhaltung aufgehoben.