Gemeinderatssitzung
vom Mittwoch,
den 26. November 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn:
19.00 Uhr
Zu dieser GR-Sitzung war der Gemeinderat Siegfried Sirtl
aus gesundheitlichen Gründen und Gemeinderat Markus Hecht für die ersten TOP
aus beruflichen Gründen entschuldigt und war erst ab 19.30 Uhr anwesend.
1. Beratung und Verabschiedung der 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2014
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Pullenreuth
wurde, weil sich im Laufe des Haushaltsjahres diverse Veränderungen gegenüber
den bisherigen Veranschlagungen ergeben haben, ein 1. Nachtragshaushalt für das
Haushaltsjahr 2014 erstellt.
Hervorzuheben ist hierbei vor allem eine
Ansatzanpassung für den Ausbau der GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth
mit Neubau der Höllbachbrücke. Für diese Maßnahme
wurden bisher in den Jahren 2012 – 2014 Haushaltsmittel von zusammen
ca. 616.000 € bereitgestellt. Tatsächlich werden
lt. Ausschreibung Gesamtkosten von rund 670.000 € (davon Baukosten ca. 575.000 €
und Baunebenkosten rund 95.000 €) erwartet. Zusätzlich ist aufgrund eines
erforderlichen Bodenaustauschs mit Mehrkosten von rund 40.000 € zu rechnen. Aus
diesem Grund wurde der Ausgabeansatz um 94.000 € angehoben. Im Zuge dieser
Maßnahme ist außerdem ein Neubau der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Dafür
wurden Ausgaben von 25.000 € sowie Anliegerbeiträge von 16.250 € im
Nachtragshaushalt berücksichtigt. Für den vorgesehenen Kabelkanal für die
DSL-Versorgung wurden neue Ausgaben von 9.000 € in den Nachtragshaushalt eingestellt.
Ferner wurden für den Ausbau der GVS Neusorg – Höll – Staatsstraße
Planungskosten für die Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von rund 20.500 € neu
veranschlagt. Zudem wurden für den Ausbau der GVS Lochau
– Neuhof Planungskosten (Lph.
1 und 2) von 13.000 € berücksichtigt. Die bevorstehende Endabrechnung des
Steinwaldradweges schlägt mit Ausgaben von ca. 35.500 € zu Buche. Außerdem ist
festzustellen, dass für die Errichtung eines
Druckunterbrecherschachtes im OT Neuhof lt. aktueller Kostenberechnung Ausgaben von netto
ca. 44.700 € erwartet werden. Nach Anrechnung bereits veranschlagter Ausgaben
von 28.200 € werden im 1. Nachtragshaushalt 2014 weitere Mittel von 16.500 €
bereitgestellt.
In Zusammenhang mit den Änderungen im
Vermögenshaushalt wurden die zum Teil geschätzten Ansätze im
Verwaltungshaushalt überprüft und entsprechend den neuesten Erkenntnissen angepasst.
Unter anderem wurde der Ausgabeansatz für den Straßenunterhalt aufgrund noch
durchzuführender Maßnahmen um 30.000 € auf 90.000 € erhöht. Ferner wurden die
Lohnkosten für das Personal im Kinderhaus aufgrund diverser Änderungen bei der
wöchentlichen Arbeitszeit um zusammen 8.100 € angehoben. Auch der Ausgabeansatz
für den Unterhalt des Friedhofs wurde um 5.000 € erhöht. Auf der Einnahmeseite
konnte der Ansatz für die Gewerbesteuer aufgrund der aktuellen Sollstellung um
50.000 € auf 300.000 € angehoben werden. Die Auswirkungen hierdurch auf die
Steuer- und Umlagekraft in den Jahren 2016 und 2017 wurden im Finanzplan berücksichtigt.
Ferner konnten die Zuweisungen für den Straßenunterhalt um 10.810 € (+ 10,5 %)
angehoben werden. Gleichzeitig wurden die Aufwendungen für den Winterdienst
aufgrund des milden Winters im
1. Halbjahr 2014 um 10.000 € vermindert.
Im Ergebnis kann die Zuführung zum
Vermögenshaushalt um 33.920 € auf 140.787 € erhöht werden. Zum Ausgleich des
Vermögenshaushaltes erhöht sich die Entnahme aus der Rücklage um 77.790 € auf
242.207 €. Damit wird zum 31.12.2014 ein Rücklagenstand von rund 151.000 €
erwartet. Weitere Kreditaufnahmen bedingt durch den 1. Nachtragshaushalt 2014 sind
nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Kreditermächtigung lt. Haushalt
2014 in Höhe von 100.000 € errechnet sich zum 31.12.2014 ein Schuldenstand von
voraussichtlich
1.215.906,08 €.
Beschluss: 11:0 GR
Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2014. Dadurch erhöht sich die Summe der Einnahmen und
Ausgaben im Verwaltungshaushalt von bisher 2.410.253 € auf neu 2.512.943 €. Die
Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt wird von bisher 1.168.504
€ auf 1.528.664 € erhöht. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen wird unverändert auf 100.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird unverändert auf
384.000 € festgesetzt. Weitere
Änderungen gegenüber der Haushaltssatzung 2014 sind nicht vorgesehen. Der 1.
Nachtragshaushalt 2014 wird mit allen Anlagen und
Bestandteilen in der vorgelegten
Form anerkannt.
Beschluss 2:
Der dem 1. Nachtragshaushalt 2014
als Anlage beigefügte aktualisierte Finanzplan wird anerkannt.
2. Ausbau der GV-Straße Arnoldsreuth-Pullenreuth
BA 1 (Zur Hammerleite)
Hier:
Straßenbeleuchtung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2014 folgenden Beschluss:
„Der
Gemeinderat Pullenreuth befürwortet einen Neubau der
Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage „Zur Hammerleite“
wie durch das Büro Fröhlich, Neusorg vorgeschlagen. Die
Bauverwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die 7 neuen Leuchten
(Herstellertyp wie Kirchstraße) vorzunehmen (Gesamtkosten für 7 neue Leuchten
mit Erdarbeiten ca. 25.000,00 € - umlagefähig – Eigenanteil Gemeinde: 8.750,00
€ - Kostenanteil Anlieger: 16.250,00 €).“
In der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses wurde unter TOP 3 – Informationen folgendes festgehalten:
„Straßenbau
„Zur Hammerleite“
-
Die Durchführung der Straßenbeleuchtung soll nochmals in der Novembersitzung
am
26.11.2014 behandelt werden.
Weiter
ist vorgesehen, dass eine Stunde vor Beginn der Bürgerversammlung am
17.11.2014
diesbezüglich eine Anliegerversammlung stattfinden soll.“
Mit Schreiben vom 11.11.2014 wurden alle
Anlieger zu einer Anliegerversammlung am 17.11.2014 eingeladen. Der Vorsitzende
berichtete hierzu.
Der Sitzungsvorlage lag ebenso eine
schriftlich Eingabe der Anwohnern, Zur Hammerleite,
mit einer Unterschriftenliste bei. In dieser wurde die Errichtung einer neuen
Straßenbeleuchtung aus persönlichen und finanziellen Gründen vehement und in besonders
scharfer Weise abgelehnt.
Von Seiten des Gemeinderates wurde in dieser
Besprechung nochmals darauf verwiesen, dass man für dieses Geld nie mehr eine
neue Beleuchtung bekommen werde.
Im Besonderen handelt es sich hier auch um
eine Hauptverkehrsstraße aus Richtung Arnoldsreuth, welche
keinen Gehsteig erhalte und von Kindern als Schulweg benutzt wird. Zu einer
neuen Straße gehöre auch eine neue Beleuchtung, so eine weitere Meinung.
Ebenfalls wurde klar gestellt, dass bei einer
Aufhebung des Beschlusses weder Leerrohre bzw. Kabel mit verlegt werden. Dann,
so der einhellige Tenor des Gemeinderates ist für die Anlieger ein für alle Mal
der Zug abgefahren. Es brauche dann niemand mehr zu kommen und eine zusätzliche
Beleuchtung fordern.
Obwohl dem Gemeinderat klar ist, dass sich
für den überwiegenden Teil dieser Anlieger die Kosten durchaus in Grenzen
halten würden und das durch die Aufhebung des bereits gefassten Beschlusses vom
22.10.2014 ein Präzedenzfall geschaffen wird wurde der Beschluss vom 22.10.2014
mit einer Gegenstimme aufgehoben.
Beschluss:
10:1 GR Siegfried Sirtl fehlt
in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
GR Josef Franz stimmte gegen den Beschlussvorschlag.
Der Gemeinderat Pullenreuth hebt den Beschluss vom 22.10.2014 auf.
Die derzeitige Straßenbeleuchtung
bleibt bestehen, es erfolgt lediglich eine Umrüstung der bestehenden Leuchten
in Anlehnung an die Kirchstraße sowie die Aufstellung einer neuen Straßenbeleuchtung
zwischen dem Anwesen „Zur Hammerleite 2“ (Martin Bayerl) und der Abzweigung „Am Pfarranger“
(Kosten ca. 4.000,00 €).
3. Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof mit
Leichenhaus der Gemeinde
Pullenreuth; Hier: Friedhof Pullenreuth
Sachverhalt:
Für den Friedhof Pullenreuth
wurde eine neue Gebührenberechnung für die Jahre 2015 bis 2018 vorgelegt. Zur
Feststellung der durchschnittlichen Aufwendungen wurden die letzten drei Jahre
heran gezogen. Die Abrechnung des letzten Kalkulationszeitraums von 2012 bis
2014 hat eine vorläufige Unterdeckung von 10.786,03 € ergeben, wobei die hohe
Unterdeckung von 4.385,99 € im Jahr 2013 auf eine geringe Sterbequote, 9
Verstorbene (2011: 26 Verstorbene; 2012: 22 Verstorbene) und im Jahr 2014 auf
außerplanmäßige Renovierungskosten zurückzuführen sind. Die Abschreibung
erfolgt gemäß GR-Beschluss vom 22.10.2014, ab dem Jahr 2015 auf den
Wiederbeschaffungszeitwert. Dies bedeutet für die Kalkulation 2015 – 2018 eine
zusätzliche Erhöhung.
Die Leichenhausgebühr beträgt 50,-€/Leiche.
Es wurden folgende neuen Grabgebühren
errechnet:
Kindergrab 5,93 € bisher 4,37 €
Urnengrab
5,93 € bisher 4,37 €
Reihengrab, doppelte Tiefe 20,16 € bisher 14,86 €
Familiengrab mit Tieferlegung 40,32 € bisher 29,72 €
Dreistelliges Grab mit Tieferlegung 60,49 € bisher
44,57 €
Vierstelliges Grab mit Tieferlegung 80,65 € bisher 59,43 €
Das bedeutet eine Erhöhung um ca. 36 %.
Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG sind
Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben,
innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen. Kostenunterdeckungen
sollen in diesen Zeitraum ausgeglichen werden. Nach dem neuen Satz 3
(Gesetzesänderung vom 01.08.2013) findet Satz 2 bei Gebühren für die
Inanspruchnahme gemeindlicher Bestattungseinrichtungen keine Anwendung mehr.
Für den Friedhof Pullenreuth
müssten demnach keine Kostenunterdeckungen in Anrechnung gebrach werden. Es ist
jedoch sinnvoll, diese Kosten aus betriebswirtschaftlichen Gründen und auch
wegen der Haushaltskonsolidierung bei der Gebührenberechnung weiterhin zu
berücksichtigen.
Beschluss: 11:0
GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
Die Gebührenbedarfsberechnung der
Gemeinde Pullenreuth, für den Friedhof mit
Leichenhaus in Pullenreuth vom 10.11.2014, wird
anerkannt.
Die Grabgebühren werden ab den
01.01.2015 bis 31.12.2018 wie folgt festgesetzt:
Kindergrab
5,93 €
Urnengrab
5,93 €
Reihengrab, doppelte Tiefe 20,16 €
Familiengrab mit
Tieferlegung 40,32
€
Dreistelliges Grab mit
Tieferlegung 60,49 €
Vierstelliges Grab mit Tieferlegung 80,65 €
Die Leichenhausgebühr in Höhe von
50,-€/Leiche. Bleibt bestehen.
4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für
die Benutzungsgebühren
für die gemeindliche
Bestattungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth.
Hier: Friedhof Pullenreuth
Sachverhalt:
Ausgehend davon, dass die
Gebührenbedarfsberechnung der Finanzverwaltung
vom 10.11.2014 im TOP 3 anerkannt wurde. Hat
dies hat eine Satzungsänderung der
Benutzungsgebühren des Friedhofes zur Folge.
Die Leichenhausgebühren bleiben
unberücksichtigt, da die Gebühr weiterhin 50,00 € betragen wird.
Um die Gebühren umsetzen zu können ist eine
Satzung zur Änderung der der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die
gemeindliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth
(Friedhof Pullenreuth) erforderlich.
Die Verwaltung schlägt als Zeitpunkt des
Inkrafttretens den 01.01.2015 vor.
Beschluss: 11:0
GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
Es wird eine Satzung zur Änderung
der der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die gemeindliche
Bestattungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth (Friedhof
Pullenreuth) erlassen. Sie tritt am 01.01.2015 in
Kraft. Der der Sitzungsvorlag beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
5. Gebietsänderungen
infolge des Radwegebaus:
a) Gebietsänderung im Bereich der Gde.
Pullenreuth und der Gde. Neusorg,
Landkreis Tirschenreuth
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.11.2014 regte das LRA Tirschenreuth auf Veranlassung durch das Vermessungsamt
Weiden i. d. OPf. – Außenstelle Tirschenreuth
– an, die Gemarkungsgrenze im Bereich der Gemarkung Riglasreuth
und Lochau zu ändern. Mit der Gemarkungsgrenzen Änderung geht eine
Änderung der Gemeindegrenzen einher. Wie aus den beiliegenden Lageplänen zu
erkennen war, handelt es sich bei der Änderung der Gemarkungsgrenzen um unbewohntes
Gebiet. Eine Änderung der Gemarkungsgrenzen ist daher als unproblematisch anzusehen.
Die Zustimmung durch den Gemeinderat der Gemeine Pullenreuth
ist hierfür notwendig.
Bei der Radwegvermessung ist es zu
Gemarkungsüberschneidungen gekommen. Wenn die vorgeschlagene Gebietsänderung
nicht beschlossen wird, würde der Radweg teilweise mit einer Hälfte auf dem
Gebiet der Gemeinde Pullenreuth bzw. Neusorg liegen.
Beschluss: 11:0
GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den Vorschlägen
des Vermessungsamtes Weiden – Außenstelle Tirschenreuth
- (Az.: VM 5210 vom 03.11.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth
(Az.: 022/1-13 Sch vom 06.11.2014) vollinhaltlich zu.
b) Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt
Waldershof, Landkreis Tirschenreuth
Teil 1
Sachverhalt:
Gleicher
Sachverhalt wie beim TOP 5 a, nur dass sich der Radweg
dementsprechend
zur Hälfte auf Pullenreuther bzw. Waldershofer
Gebiet befinden
würde.
Beschluss: 11:0
GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den Vorschlägen
des Vermessungsamtes Weiden – Außenstelle Tirschenreuth
- (Az.: VM 5210 vom 03.11.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth
(Az.: 022/1-13 Sch vom 06.11.2014) vollinhaltlich zu.
c) Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt
Waldershof, Landkreis Tirschenreuth
Teil 2
Sachverhalt:
Gleicher
Sachverhalt wie beim TOP 5 a, nur dass sich der Radweg
dementsprechend
zur Hälfte auf Pullenreuther bzw. Waldershofer
Gebiet befinden
würde.
Beschluss: 11:0
GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den Vorschlägen
des Vermessungsamtes Weiden – Außenstelle Tirschenreuth
- (Az.: VM 5210 vom 03.11.2014) und des Landratsamtes Tirschenreuth
(Az.: 022/1-13 Sch vom 06.11.2014) vollinhaltlich zu.
6. Verein „Kommunen gegen die Gleichstrompassage Süd-Ost“ mit dem Sitz in
Pegnitz; Hier:
weitere Mitgliedschaft 2015
Sachverhalt:
Die Gemeinden Pullenreuth
und Neusorg haben Beschlüsse gefasst, nachdem sie auf
zunächst ein Jahr mit einem Beitrag von höchstens 1 € je Einwohner Mitglied in
dem Verein Kommunen gegen die Gleichstrompassage Süd-Ost“ mit dem Sitz in
Pegnitz werden (Brand und Ebnath haben Beschlüsse zur
Mitgliedschaft ohne Beitrag gefasst; eine endgültige Entscheidung des Vereins
hierzu liegt noch nicht vor).
Der tatsächliche Beitrag beträgt nun aber lediglich
0,50 € je Einwohner.
Damit wäre vor dem Hintergrund des gefassten
Beschlusses noch „Luft“ für ein weiteres Jahr. Der Sachverhalt wird gleichwohl
dem Gemeinderat vorgelegt, weil ja bisher die Beschlusslage nur auf ein Jahr
lautete.
Trotz der Haushaltskonsolidierung kann eine
weitergehende Mitgliedschaft für Pullenreuth nach
Meinung des Bgm. damit begründet werden, dass die
Gemeinde eben direkt betroffen ist und durch die Trasse alle Bemühungen der
letzten Jahre zur Steigerung der Attraktivität (unserer besonders von
Abwanderung betroffenen Gemeinde) durch die neue Stromtrasse konterkariert
würde. Die gemeindliche Planungshoheit ist massiv und negativ betroffen.
Als Information noch folgendes: Es findet am
02.12. eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der es vor allem
darum gehen wird, ob ein Gutachten beauftragt werden soll.
Beschluss: 11:0
GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser Sitzung entschuldigt, GR Markus
Hecht war entschuldigt und erst ab etwa 19.30 Uhr anwesend.
Die Gemeinde Pullenreuth
bleibt unter der Voraussetzung eines Mitgliedsbeitrags von 0,50 € pro
Einwohner/Jahr für zunächst ein weiteres Jahr (2015) Mitglied im Verein
„Kommunen gegen die Gleichstrompassage Süd-Ost“ mit dem Sitz in Pegnitz.
Dies wird damit begründet, dass
die Gemeinde Pullenreuth von der Vorzugstrasse direkt
betroffen ist und durch die neue Leitung alle Bemühungen der letzten Jahre zur
Steigerung der Attraktivität (unserer besonders von Abwanderung betroffenen
Gemeinde) konterkariert würde. Die gemeindliche Planungshoheit ist massiv und
negativ betroffen.
7. Umgestaltung Ortseingang – Umfeld Kindergarten /Bauhof mit Straßenbau;
Hier:
Zustimmung Vereinbarung Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth
und
Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2013 folgenden Beschluss:
„Der
amtierende Bürgermeister wird beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth bezüglich der Ingenieurleistungen „Vorplatz
Kindergarten“ eine Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten sind im Haushalt 2014
einzuplanen.
Die
Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet sich mit der
laufenden Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im
Raum stehenden Gefahr des Zuschuss-Verlustes bei späterer separater Durchführung.
Die
Verwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung die Bausumme mitzuteilen,
aus welcher diese Kosten errechnet wurden.“
Seit dieser Beschlussfassung fanden mehrere
Termine bei und mit Frau Bock vom Amt für Ländliche Entwicklung statt, um die
Angelegenheit voranzutreiben (letzter Termin
mit Herrn Drehobel, Herrn Götz – Büro Fröhlich und
Herrn 1. Bürgermeister Kraus war am 10.11.2014).
Mit Mail vom 19.11.2014 hat uns Frau Bock nun
den Entwurf des Vertrages über
die Erstellung einer Objektplanung für
Freianlagen und Verkehrsanlagen für das Bauvorhaben „Gestaltung des
Straßenraums und Kindergartenumfeldes Pullenreuth
(inkl. Kinderspielplatz Hammeracker)“ übersandt.
Nachdem sich der Umfang gegenüber der
damaligen Beschlusslage erweitert hat, wird der Vertrag dem Gemeinderat
nochmals zur Anerkennung vorgelegt.
Die Unabweisbarkeit
der Maßnahme begründet sich mit der laufenden Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des
Zuschuss-Verlustes bei späterer separater Durchführung.
Die Honorarsumme setzt sich aus den beiden
Honorarsummen für Verkehrsanlagen und Freianlagen zusammen und beläuft sich auf
38.129,30 €:
24.609,84 € (Honorarsumme Verkehrsanlagen)
13.519,46 € (Honorarsumme Freianlagen)
Die Förderhöhe beläuft sich voraussichtlich
auf 65 % (entspricht 24.784,05 €). Der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich
folglich auf 13.345,25 €.
Im Haushalt 2014 sind aufgrund der
Beschlussfassung vom 17.12.2013 22.000,00 € an Planungskosten sowie 13.200,00 €
an Bezuschussung veranschlagt.
Die anfallenden Mehrkosten sind im Haushalt
2015 zu berücksichtigen.
Beschluss: 12: 0 GR Siegfried Sirtl fehlt in dieser
Sitzung entschuldigt,
GR
Markus Hecht war ab diesen TOP anwesend
Der amtierende Bürgermeister wird
beauftragt mit der Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth
bezüglich der Ingenieurleistungen über die Erstellung einer Objektplanung für
Freianlagen und Verkehrsanlagen für das Bauvorhaben „Gestaltung des
Straßenraums und Kindergartenumfeldes Pullenreuth
(inkl. Kinderspielplatz
Hammeracker)“ eine Vereinbarung abzuschließen.
Die Mehrkosten sind im Haushalt
2015 mit einzuplanen.
Die Unabweisbarkeit
der Maßnahme begründet sich mit der laufenden Dorferneuerung Pullenreuth und der damit im Raum stehenden Gefahr des
Zuschuss-Verlustes bei späterer separater Durchführung.
8. Informationen
a) Arbeiten des
Bauhofs:
Die Mitarbeiter des Bauhofs waren
überwiegend mit dem Einbau neuer
Wasserzähler beschäftigt.
Ansonsten keine weiteren, nennenswerten
Informationen.
9. Anfragen
Es wurden keine nennenswerten weiteren
Anfragen gestellt.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Scherm Achim (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“
und den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Bayerl
Martin, Pullenreuth
Herr Spörrer Johann., Pullenreuth
Herr Dötterl Stefan, Pullenreuth
II. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: im Anschluss an die öffentliche
GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang
möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in
nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben,
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 6 wurde
durch den Gemeinderat für keinen der TOP die
Geheimhaltung aufgehoben.